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Kauf und Einbau einer Klimaanlage - Tipps und Infos

Der Kauf einer Klimaanlage für Ihr Zuhause ist nicht unbedingt allein Ihre Entscheidung. Je nachdem, für welches Gerät Sie sich entscheiden. Ein mobiles Gerät ist kein Problem, aber die effzientere Variante, ein Splitgerät kann eventuell nicht einfach angeschafft und eingebaut werden. Warum? Das erfahren Sie hier – wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst, die Sie vorab benötigen. Je nachdem, ob es sich um ein Mietobjekt oder Ihr Eigenheim handelt, ob Haus oder Wohnung, hier finden Sie die Informationen, die Sie vorab einholen sollten.

Wohnung oder haus - was muss ich wissen?

Das kommt darauf an, wenn es sich um ein mobiles Gerät handelt, ist das kein Problem. Allerdings sind mobile Geräte weitaus ineffizienter und langfristig teurer als Splitgeräte.  Ansonsten ist immer die Genehmigung des Vermieters / Eigentümers einzuholen. Bei Mehrparteien-Objekten bedarf es dem Einverständnis aller Eigentümer. Dies hat schriftlich zu erfolgen, am besten inklusive aller Pläne für den Einbau und Kostenvoranschläge.  Der Adressat hat ab Erhalt Ihres Schreibens zwei Monate Zeit um zu reagieren. Keine Reaktion gilt als Zustimmung.

In puncto offizielle Baugenehmigung unterscheidet sich die Verordnung in Wien von der in Niederösterreich.

  • Wien: In Wien ist eine Baubewilligung erforderlich, wenn der Einbau der Klimaanlage das äußere Erscheinungbild beeinträchtigt, v.a. straßenseitig. Zudem hängt diese Bewilligung vom Geräuschpegel ab, den das Gerät verursachen würde: Liegenschaften fallen, je nachdem wo sie sich befinden, in unterschiedliche Kategorien (1 – 6). Diese orientieren sich an der Flächenwidmung. Nach dieser Klasse wird der erlaubte Geräuschpegel (in db), den die Klimaanlage erzeugen darf, bestimmt. Es geht dabei darum, dass das Gerät den Geräuschpegel des Umgebungslärms nicht wesentlich übersteigt.
    Die Einreichung zur Genehmigung der Klimaanlage muss bei der MA 37 durchgeführt werden. Beim Einreichen sind
    a) die Unterschriften aller Eigentümer und / oder
    b) ein Schallgutachten einer zugelassenen Firma beizulegen. Danach wird der positive bzw. negative Bescheid der MA37 zugestellt. Wir helfen sehr gerne in beratender Funktion bei diesem Einreichungsverfahren. Wir können dieses jedoch nicht für sie übernehmen. Kontaktieren Sie uns einfach!
  • NÖ: In Niederösterreich gilt eine Anlage bis 12 kW laut Bauordnung nicht als meldepflichtig. Anlagen von mehr als 12 kW müssen der Baubehörde gemeldet werden. Wir empfehlen aber vorsichtshalber immer vorher bei der Gemeinde nachzufragen.

In ganz seltenen Fällen ist es sogar möglich eine Kimaanlage ohne die Genehmigung des Eigentümers einbauen zu lassen. Die Voraussetzungen zeigen aber, dass das der Ausnahme entspricht. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Die bauliche Veränderung

  1. ist verkehrsüblich
  2. entspricht dem Stand der Technik
  3. wird einwandfrei ausgeführt
  4. dient einem wichtigen Interesse des Mieters
  5. wird auf Kosten des Mieters durchgeführt.
  6. Es darf zu keinen schutzwürdigen Beeinträchtigungen des Vermieters kommen.
  7. Das Haus darf durch die bauliche Veränderung keine Beeinträchtigung erleiden.
  8. Die Veränderung durch die Klimaanlage darf keine Gefahr für Personen und Sachen darstellen.

Wenn Sie selbt Hauseigentümer sind, brauchen Sie – vor allem in Wien – noch eine Baubewilligung, für die Sie wiederum ein Schallgutachten benötigen. Die genaue Beschreibung finden Sie unter Frage 2. Wenn Sie zudem Eigentümer in einem Mehrparteienhaus sind (zB einer Wohnung oder eines Reihenhauses), bedarf es auch der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. 

Klimaanlagen - Rat & Tat

Wir unterstützen Sie beratend und technisch beim Einreichungsverfahren...

Wir von PS Klima beraten Sie gerne beim Bauansuchen für Ihre Klimaanlage. Wir helfen Ihnen gerne auch bei der Planung. Was uns auszeichnet:

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